Strandschicht UG (haftungsbeschränkt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

B2B-Fassung, für Unternehmer gemäß § 14 BGB
Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen als Kunden (nachfolgend „Kunde“) und uns, der Strandschicht UG (haftungsbeschränkt), Berghausen 2, 58339 Breckerfeld (nachfolgend „Strandschicht“ oder „wir“) geschlossenen Einzelverträge.

Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir haben deren Geltung ausdrücklich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir eine Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführen.

Unsere Leistungsangebote und unsere AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen uns gegenüber abzugeben sind (zum Beispiel Fristsetzung, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

§ 2 Leistungen von Strandschicht

Strandschicht erbringt Assistenzleistungen über das Internet sowie in Einzelfällen über andere Kommunikationskanäle. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem Einzelvertrag mit dem Kunden.

Die Leistungen können insbesondere folgende Bereiche umfassen: Vereinbarung von Terminen, Durchführung von Endkundengesprächen, Endkundenkommunikation via E-Mail, Ticketsystem, Online-Tool und Telefon, Durchführung von Online-Einkäufen, Pflege von Online-Shopsystemen, Reiseplanungen und -buchungen, Datenverarbeitung und -aufbereitung, Recherchen, Administration von Webanwendungen, Erstellung und Bearbeitung von Texten, Abwicklung und Koordination von Veranstaltungen, Social-Media-Tätigkeiten, Schnitt und Bearbeitung von Audio- und Videoinhalten, Pflege von CRM-Systemen, vorbereitende Buchhaltung, Erstellung und Überarbeitung von Präsentationen und Dokumenten sowie sonstige Assistenzdienstleistungen, die Kunden remote abgeben können.

Strandschicht ist Dienstleister und nicht bloß Vermittler. Wir bleiben während des gesamten Vertragsverhältnisses Ihr Vertragspartner und schulden eine sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen (Bemühensschuld). Einen bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg schulden wir nicht. Die operative Leistungserbringung erfolgt überwiegend durch selbständige Virtuelle Assistentinnen und Assistenten (nachfolgend „VAs“) oder andere Subunternehmer, die wir im eigenen Namen beauftragen. Strandschicht ist berechtigt, VAs frei auszuwählen und ohne Zustimmung des Kunden durch andere geeignete VAs zu ersetzen (Back-up-Regelung); über einen Wechsel des zugeordneten VA informieren wir den Kunden.

Die operative Koordination, Weisung und Überwachung der VAs erfolgt unmittelbar zwischen Kunde und VA. Den Kunden trifft die Pflicht, die Leistungserbringung zu steuern, die Arbeitsergebnisse abzunehmen und zu kontrollieren. Für unsere Haftung gilt § 7. Eine datenschutzrechtliche Einordnung der Rollen enthält § 8.

Leistungen, die nicht zum üblichen Leistungsbereich von Strandschicht zählen, können im Einzelfall zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart werden. In Abwesenheit einer solchen Vereinbarung steht es Strandschicht frei, die Leistungserbringung außerhalb des üblichen Leistungsbereichs abzulehnen.

Die Leistungserbringung erfolgt, abhängig vom Einzelvertrag, im Rahmen einer konkreten Aufgabe oder als einmalige oder kontinuierliche Erbringung von Dienstleistungen auf Stundenbasis. Bei der Erbringung auf Stundenbasis kann der Kunde eine feste monatliche Stundenanzahl wählen oder einen Leistungsanspruch für eine bestimmte Stundenanzahl erwerben, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Anspruch zu nehmen ist.

Nicht im jeweiligen Leistungs- und Abrechnungszeitraum in Anspruch genommene Stunden verfallen ersatzlos, sofern Strandschicht dem Kunden die ordnungsgemäße Inanspruchnahme der Stunden im jeweiligen Zeitraum ermöglicht hat.

Ist eine feste monatliche Stundenanzahl vereinbart, besteht für deren Änderung eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende für den Folgemonat. Die Zustimmung von Strandschicht ist zur Änderung der vereinbarten Stundenanzahl stets erforderlich.

§ 3 Pflichten des Kunden

Der Kunde übermittelt Aufgaben rechtzeitig an Strandschicht, um eine fristgerechte Bearbeitung innerhalb des jeweiligen Leistungs- und Abrechnungszeitraums zu gewährleisten, und berücksichtigt dabei Zeiträume mit erhöhtem Arbeitsaufkommen oder eingeschränkter Verfügbarkeit wie gesetzliche Feiertage oder Ferienzeiten.

Der Kunde erbringt rechtzeitig und vollständig sämtliche ihm obliegenden Mitwirkungsleistungen, die für die Leistungserbringung erforderlich oder im Einzelvertrag aufgeführt sind. Hierzu zählt insbesondere die Bereitstellung von Informationen, die Mitteilung von Leistungsterminen oder die Festlegung von Leistungszwecken. Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, ist Strandschicht von der Leistungspflicht befreit, soweit die Leistungserbringung dadurch unmöglich ist. Hierdurch entstehende Mehraufwendungen und -kosten trägt der Kunde.

Der Kunde überwacht die Leistungserbringung durch VAs eigenständig und stellt sicher, dass die Aufgaben korrekt und fristgerecht ausgeführt werden. Er richtet geeignete Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen ein (zum Beispiel Zugriffsbeschränkungen in seinen Systemen) und informiert Strandschicht vorab über besondere Datenschutz- oder Sicherheitsanforderungen.

§ 4 Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote zum Abschluss von Einzelverträgen sind kostenlos, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Soweit nicht anderweitig im Angebot geregelt, halten wir uns an unsere Angebote für die Dauer von sieben Werktagen gebunden. Werktage im Sinne dieser AGB sind die Tage von Montag bis Freitag unter Ausschluss bundeseinheitlicher Feiertage.

Wir behalten uns das Eigentum und sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen und begleitend zur Verfügung gestellten Unterlagen vor. Die Präsentation unserer Leistungen auf unserer Website, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Werbeträgern stellt kein bindendes Angebot dar.

§ 5 Testzeitraum, Vertragslaufzeit und Kündigung

Testzeitraum

Neukunden erhalten im ersten Monat der Zusammenarbeit einen Testzeitraum. Dieser beginnt mit der Vorstellung des VA und gilt für den laufenden Kalendermonat; ab der Monatsmitte wird der Folgemonat einbezogen. Im Testzeitraum ist die vereinbarte Mindestabnahme des gebuchten Pakets nicht verbindlich; berechnet werden nur die tatsächlich genutzten Stunden. Im Testzeitraum gelten keine Wechsel- und Kündigungsfristen.

Laufzeit und Kündigung

Für Stundenpakete mit weniger als 120 Stunden je Abrechnungs- und Leistungszeitraum verlängert sich die Vertragslaufzeit mit Ablauf des ursprünglichen Zeitraums jeweils um einen Monat, wenn nicht eine Partei kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum jeweiligen Ende eines Abrechnungs- und Leistungszeitraums.

Für Stundenpakete mit mindestens 120 Stunden je Abrechnungs- und Leistungszeitraum verlängert sich die Vertragslaufzeit mit Ablauf des ursprünglichen Zeitraums jeweils um zwei Monate, wenn nicht eine Partei kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum jeweiligen Laufzeitende.

Kündigungen sind der anderen Partei gegenüber mindestens in Textform zu erklären. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Vergütung, Zahlung und Preisänderungen

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste. Für Stundenpakete gelten die für den jeweiligen Leistungs- und Abrechnungszeitraum vereinbarten Preise.

Die Vergütung für Stundenpakete erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungs- und Leistungszeitraum, bei Einzelleistungen auf Rechnung nach Leistungserbringung. Rechnungsbeträge sind bei Vorauszahlung am dritten Werktag des jeweiligen Abrechnungs- und Leistungszeitraums fällig, bei Zahlung nach Leistungserbringung binnen zehn Tagen nach Rechnungserhalt.

Kosten für Anrufe in Mobilfunknetze, für Anrufe von mehr als insgesamt 60 Minuten in das deutsche Festnetz sowie für Anrufe ins Ausland, die im Rahmen der Leistungserbringung erforderlich sind, stellt Strandschicht dem Kunden separat in Rechnung.

Der Kunde ist nur insoweit zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten oder zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen berechtigt, wie sich diese auf Ansprüche stützen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Strandschicht berechtigt, die weitere Leistungserbringung nach vorheriger Ankündigung in Textform auszusetzen, bis die offenen Beträge vollständig beglichen sind. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere auf Verzugszinsen und Schadensersatz, bleiben unberührt.

Preisänderungen

Strandschicht ist berechtigt, die Vergütung für zukünftige Leistungs- und Abrechnungszeiträume anzupassen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung der Leistungen wesentlich ändern. Wesentliche Kostenfaktoren sind insbesondere Personalkosten, Fremdleistungskosten, Steuern oder gesetzliche Abgaben. Sinken die maßgeblichen Kosten, geben wir Kostensenkungen nach denselben Maßstäben an den Kunden weiter. Wir informieren den Kunden mindestens vier Wochen vor Beginn des neuen Abrechnungszeitraums über eine beabsichtigte Anpassung unter Angabe der wesentlichen Gründe. Widerspricht der Kunde der Anpassung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Anpassung als genehmigt. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, den Vertrag zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu kündigen.

§ 7 Haftung

7.1 Allgemeine Haftung

Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Strandschicht unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Strandschicht nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit Strandschicht einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung von Strandschicht ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Strandschicht.

7.2 Haftung für Virtuelle Assistenten

Strandschicht bleibt verantwortlich für die sorgfältige Auswahl und Einweisung der VAs. Die operative Steuerung und Kontrolle obliegt dem Kunden. Für leichte Fahrlässigkeit der VAs bei der operativen Aufgabenerfüllung haftet Strandschicht nicht, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall gilt Ziffer 7.1 entsprechend. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, auch durch beauftragte VAs.

Der Kunde trägt die Verantwortung, Arbeitsanweisungen klar und rechtzeitig zu erteilen sowie Ergebnisse zu prüfen. Unterlässt der Kunde gebotene Kontrollen oder nimmt er sie verspätet vor, wird dies bei der Bemessung eines etwaigen Mitverschuldens (§ 254 BGB) berücksichtigt.

7.3 Haftungsobergrenze

Die Gesamthaftung von Strandschicht, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist je Schadensfall begrenzt auf den Netto-Auftragswert der letzten zwölf Monate des betroffenen Kunden, höchstens jedoch 12.500 Euro. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung von Datenschutz- oder Vertraulichkeitspflichten.

7.4 Verjährung

Ansprüche des Kunden gegen Strandschicht verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 8 Datenschutz, Geheimhaltung und Referenznennung

Der Kunde informiert Strandschicht rechtzeitig über besondere Datenschutz- oder Geheimhaltungsanforderungen. Die allgemeinen Anforderungen des Datenschutzes sind den Parteien bekannt und werden von ihnen beachtet. Mit der Übersendung von Daten, die dem Datenschutz oder der Geheimhaltung unterliegen, bestätigt der Kunde, zur Verwendung und Übersendung dieser Daten zum vereinbarten Zweck berechtigt zu sein. Strandschicht behandelt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vertraulich.

8.1 Rollenverständnis nach DSGVO

Soweit Strandschicht im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird Strandschicht als Auftragsverarbeiter des Kunden im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig. Der Kunde bleibt Verantwortlicher und entscheidet eigenverantwortlich über Zweck und Mittel der Verarbeitung sowie über das Vorliegen einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Die eingesetzten VAs werden als Unterauftragnehmer von Strandschicht tätig.

Strandschicht schließt mit dem Kunden auf dessen Wunsch oder soweit gesetzlich erforderlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; eine entsprechende Vorlage stellt Strandschicht bereit. In datenschutzrechtlichen Fragen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag diesen AGB vor.

Soweit VAs außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums tätig werden, stellt Strandschicht die Einhaltung der Art. 44 ff. DSGVO sicher, insbesondere durch geeignete Garantien wie EU-Standardvertragsklauseln.

8.2 Referenznennung

Strandschicht ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Name und Logo als Referenz zu benennen, insbesondere auf der Website und in Präsentationen. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform widersprechen; Strandschicht wird die Nennung dann zeitnah entfernen. Inhaltliche Aussagen über die Zusammenarbeit (zum Beispiel Fallstudien) veröffentlicht Strandschicht nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.

§ 9 Abwerbeverbot

Abwerben im Sinne dieser Bestimmung ist jedes Einwirken des Kunden auf von Strandschicht vermittelte VAs mit dem Ziel, dass der VA seine Tätigkeit bei Strandschicht beendet und ohne Vermittlung von Strandschicht direkt oder indirekt für den Kunden tätig wird.

Während der Vertragslaufzeit unterlässt der Kunde ein Abwerben. Eine Tätigkeitsbeendigung bei Strandschicht und ein Tätigwerden für den Kunden, das innerhalb der Vertragslaufzeit oder binnen sechs Monaten nach Vertragsende erfolgt, führt zu der widerleglichen Vermutung eines Abwerbens.

Für jeden Fall eines schuldhaften Abwerbens verwirkt der Kunde eine Vertragsstrafe, deren Höhe Strandschicht nach billigem Ermessen festlegt und die im Streitfall durch das zuständige Gericht auf Angemessenheit überprüft werden kann; sie beträgt mindestens 5.000 Euro je Verstoß. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung oder Schadensersatz, bleibt unberührt.

§ 10 Mediation

Vor der Anrufung der ordentlichen Gerichte verpflichten sich die Parteien, Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst durch Mediation zu lösen. Die Mediation wird nach der Mediationsordnung der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt. Die Inanspruchnahme der Mediation ist verpflichtend, sofern nicht eine Partei eine einstweilige Verfügung oder andere vorläufige Rechtsbehelfe beantragt. Die Kosten der Mediation tragen die Parteien zu gleichen Teilen.

Die Mediation schränkt den Zugang zu den ordentlichen Gerichten nicht dauerhaft ein. Nach erfolgloser Durchführung der Mediation steht beiden Parteien der Rechtsweg uneingeschränkt offen.

§ 11 Höhere Gewalt (Force Majeure)

Keine Partei haftet für die Nichterbringung oder verzögerte Erbringung vertraglicher Pflichten, soweit dies auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Streik, Embargo, behördliche Anordnungen sowie der Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder der Energieversorgung.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und das voraussichtliche Ende des Hindernisses. Dauert das Hindernis länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).

International ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland. Örtlich ausschließlich zuständig ist das für den Geschäftssitz von Strandschicht in Breckerfeld zuständige Gericht.

Die vorstehenden Gerichtsstandsregelungen gelten vorbehaltlich der in § 10 vereinbarten Mediation, das heißt eine gerichtliche Geltendmachung ist erst nach erfolgloser Durchführung der Mediation zulässig.

← Zurück zum NeukundenformularImpressum · Datenschutz